Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht gebremst
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Vorratsdatenspeicherung schränkt Vorratsdatenspeicherung ein: die wirren Pläne und Gesetze zur totalen Überwachung aller Bundesbürger unter dem Deckmantel der “Terrorismusbekämpfung” wurde heute vom Bundesverfassungsgericht weiter eingeschränkt, denn die Richter folgten einem Eilantrag von über 30000 besorgten Bürgen, welche in der Vorratsdatenspeicherung eine Gefahr für unsere Demokratie sehen.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht urteilten, dass zwar weiterhin ALLE Verbindung- und Standortdaten komplett und verdachtsunabhängig – wir werden also alle im Vorfeld schon kriminalisiert – von den Providern und Carrieren gespeichert und aufbewahrt werden müssen, die Sicherheitsbehörden dürfen jedoch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten auf diese Datenberge zugreifen.
Die Karlsruher Richter gaben in ihrem Beschluss zudem der Bundesregierung auf, bis zum 1. September 2008 über die praktische Anwendung der Vorratsdatenspeicherung und deren Einschränkung Bericht zu erstatten. Erst danach will das Verfassungsgericht über die Zulässigkeit der Methode an sich entscheiden.
Die Verfassungsrichter entschieden: “In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.”
Download: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Auch wenn man jetzt nicht gleich Freudensprünge zu diesem “Schlag gegen die Vorratsdatenspeicherung” machen muss, oder den “Torrent wieder anmachen” sollte – dieses Urteil vom BVerfGG ist ein Schritt in die richtige Richtung, “handycapt die Vorratsdatenspeicherung” und ist ein direktes Signal an alle sogenannten “Volksvertreter”, welche mit ihren Stasi-Gesetzen unsere Freiheit immer weiter einschränken möchten!

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19. März 2008 – 12:34 Uhr
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