UseNeXT: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Usenet Anbieter


UseNeXT unter Druck: Am Landgericht Hamburg hat mit seiner einstweiligen Verfügung gegen den kostenpflichtigen Usenet-Anbieter Usenext die Haftung erweitert. Bereits 2007 konnte die GEMA erste Erfolge gegen Usenext feiern, denn angeblich fördert die  Art und Weise der UseNext Werbung illegale Nutzungsmöglichkeiten des Usenet in unzulässiger Weise.

UseNext reagierte daraufhin mit der Anpassung der Werbemittel und folgte vorerst dem Urteil in geringstem Umfang. Der GEMA missfällt offenbar, dass UseNext es bislang nicht verhindert, dass eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte, welche vielleicht in verschiedenen Newsgroups bereitstehen könnten, durch die Usenext User heruntergeladen werden…

UseNeXT und die einstweilige Verfügung der GEMA am LG Hamburg

Natürlich kann man im Usenet auch urheberrechtlich geschützte Inhalte finden und entsprechend downloaden, aber warum soll ein Anbieter wie UseNeXT, der lediglich einen Zugang zum Usenet anbietet, für das Uploadverhalten der Usnet-User verantwortlich gemacht werden?

Gema geht wieder gegen Usenext vor
“…die Entscheidung des LG Hamburg deutet die GEMA als erweiterte Haftung für Zugangsvermittler: “Diese haften nicht nur, wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen…” (golem.de)

Weitere Informationen zum Usenet:
“…das Usenet wurde von Tom Truscott, Steve Bellovin und Jim Ellis 1979 in den Vereinigten Staaten als Verbindung zweier Unix-Rechner an der University of North Carolina und der Duke University aus der Taufe gehoben. Die Idee dahinter war, eine freie Alternative zum Arpanet, dem Vorläufer des heutigen Internets, zu schaffen. Der Datenaustausch erfolgte über herkömmliche Telefonleitungen mit dem Unix-Protokoll UUCP. Schon bald wurden weitere Rechner in das Netz integriert, wegen des verwendeten UUCP-Protokolls war das Netz jedoch auf UNIX-Rechner beschränkt…” (wikipedia)

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Verfasser 7. März 2010 – 09:57 Uhr

  1. Derzeit gibt es schon 2 Kommentare zum Artikel:
    UseNeXT: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Usenet Anbieter

  2. Ich finde das so lächerlich, was die GEMA versucht mit UseNext zu machen. Sollen die doch gleich Google oder gar alle Internet Zugangsprovider wie Telekom, Alice & co mitverklagen, denn diese bieten ja THEORETISCH auch die Möglichkeit sich illegal etwas runterzuladen.
    Wie wäre es, wenn wir dann noch zu Hause eingesperrt werden würden, weil theoretisch die Möglichkeit bestünde, dass wir uns Drogen besorgen oder eine Straftat begehen…

    So kann das nicht weiter gehen liebe Politik!

    By UseNext on Mai 8, 2010

  1. 1 Trackback(s)

  2. Mrz 7, 2010: Die GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Usenet Anbieter | Verbraucherinformationen

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