Abmahnung per E-Mail zulässig: Fragwürdiges Urteil am Landgericht Hamburg
Mittwoch, Februar 3rd, 2010Abmahnungen dürfen per E-Mail zugestellt werden: Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg reicht es für Abmahner vollkommen aus, wenn dem Delinquenten eine Abmahnung ausschliesslich via E-Mail zugestellt wird, auch wenn der Empfänger diese Mail vielleicht gar nicht erhält bzw. erhalten kann, da diese vielleicht durch den Spamfilter, ein Anti-Virus-Programm etc. geblockt ...







