Sieg gegen mp3 Abmahnanwalt Clemens Rasch


Die durch über 20.000 verschickten Abmahnungen bundesweit bekannte Rechtsanwaltskanzlei Rasch (siehe: ProMedia AG) aus Hamburg hat vor Gericht eine schwere Niederlage einstecken müssen, denn ein beherzter Bürger hat sich erfolgreich gegen eine dieser umstrittenen Abmahnungen zur Wehr gesetzt und vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona Recht bekommen.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung von heute Mittag hatte die sich auf Urheberrecht (oder besser Abmahnungen) spezialisierte Hamburger Kanzlei Rasch (siehe: Celens Rasch bzw. Promedia) einem unbescholtenen Bürger ein standardisiertes Abmahnschreiben wegen angeblich 696 illegal heruntergeladener und weiterverbreiteter Musikdateien geschickt. Neben der Unterlassungserklärung enthielt das Schreiben eine pauschale Schadenersatzforderung von mehreren tausend Euro als Vergleichsbetrag, denn ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund sei bereits eingeleitet. Sollte der Abgemahnte dem Vergleich nicht zustimmen, müsste er zusätzlich noch Anwaltskosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro tragen.

Dumm nur für die Rechtsanwaltskanzlei Rasch war nur, dass der “böse Filesharer” überhaupts nichts verbrochen hatte, sondern einfach nur der Provider einen Zahlendreher in der IP-Adresse machte. So wurde also der Falsche abgemahnt, was natürlich viel zur offenbar gängigen Praxis der Abmahnanwälte sagt. Nebenbei sei auch das Abmahnschreiben rechtswidrig, da es standardisiert gewesen sei (illegale Massenabmahnung oder wie?). Der Richter sieht darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ähnlich wie bei Werbebriefen.

Selbst die Staatsanwaltschaft hatte bei diesem Verfahren gegen die demokratische Stafprozessordnung verstoßen, da die ILLEGAL die Personendaten an den Abmahnanwalt weitergegeben hatte. Dieses rechtswidrige Verfahren des betroffenen Staatsanwaltes wurde vom Richter ”gebührend” gewürdigt und nun prüft die Anwältin des Betroffenen, ob ihrem Mandanten auch ein Schadenersatzanpruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen zusteht. Abgesehen davon können noch im Zuge der Dienstaufsicht vom Dienstherren Maßnahmen gegen den Staatsanwalt eingeleitet werden. Und wenn tatsächlich ein Schadenersatzanspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen zugesprochen wirdt, werden sich hoffentlich die jeweiligen Staatsanwaltschaften in Zukunft etwas genauer überlegen, ob sie weiterhin einfach Daten der Bürger an Abmahn-Anwälte wie die Kanzlei Rasch weitergeben. Nebeinbei: Der liebe Anwalt Rasch hat nach seinen eigenen Angaben alleine im ersten Halbjahr 2007 etwa 26.000 Strafanzeigen wegen (angeblich) illegalen Filesharings an die Staatsanwaltschaften verschickt…

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Mmmh… Da wurde also jemand zu Unrecht beschuldigt und ist dann doch nicht verurteilt worden… In einer Demokratie doch wohl hoffentlich die gängige Praxis oder? Dass hier offenbar richtig viel SCHEISSE (jawohl Herr Rasch und der Herr Staatsanwalt, Sie haben – richterlich bestätigt – offenbar SCHEISSE gebaut!!!) passierte, ist ja offensichtlich, aber ich persönlich denke mal nicht, dass sich die gängige Praxis der Ermittlungsbehörden und der Privatwirtschaft jetzt großartig ändern werden… kann man doch ganz toll viel Geld mit verdienen – oder irre ich mich da jetzt vielleicht?

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weitere Informationen zu diesem Artikel:

Informationen zur Rechtsanwaltskanzlei Rasch:

Wer weitere Informationen zur Kanzlei Rasch, der ProMedia AG hat, kann uns diese gerne per Mail schicken bzw. hier posten. Wir werden dann diesen Artikel kontinuierlich erweitern, so dass hier möglichst viele Informationen für Betroffene zu finden sein werden.

Updates:

Sorry, aber natürlich müssen wir ja interessierten Mitbürgen die Gelegenheit geben, sich direkt bei Herrn Clemens Rasch bzw. der ProMedia AG über deren Tätigkeit zu informieren.

proMedia
Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH
Grevenweg 72
20537 HamburgTelefon: 040.202288630
Telefax: 040,202288639
E-Mail:
antipiracy@antipiracy.de

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Kategorien: Abmahnungen Computer

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Verfasser 19. Dezember 2007 – 14:27 Uhr

  1. Derzeit gibt es schon 3 Kommentare zum Artikel:
    Sieg gegen mp3 Abmahnanwalt Clemens Rasch

  2. Nun, eine verrohung der Gesellschaft findet auch iin der unsäglichen Abmahnpraxis dieser Menschen statt, die harmlose Bürger ausnehmen.

    Ich denke auf die Ein oder Andere Art und Weise fühlen sie die Menschen ohnmächtig wegen solcher Abzocker. Vielleicht müssen Rasch und co nur mal an die richtigen geraten….. schliesslich lässt sich sicherlich der private Wohnsitz von diesem Menschen herausfinden. Es gibt eben Menschen die das Geld nicht haben sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ich denke früher oder später kriegt der Mann seine Strafe,(nicht vor Gericht) es muss nur mal jemand verzweifelt genug sein… .. !!!
    Nicht das ich solch ein Vorgehen für richtig halte aber ich denke im Rahmen der freien Meinungsäusserung sollte dies möglich sein.

    Ich denke auch das dieser Mensch bereits nen Abo für Autoaussenspiegel hat.
    Greetz

    By Kev on Okt 15, 2009

  3. Also wenn ich das so lese, dann frage ich mich, warum Ihr da so ein Fass aufmacht. Nicht er hat einen Fehler gemacht, sondern der Provider durch einen Zahlendreher.

    Dann kann man wohl kaum von einem Sieg gegen ihn sprechen. Dass das Verfahren aufgrund dieses Fehlers des Providers eingestellt werden muss, ist doch nur logisch.

    Außerdem diese Drohungen gegen ihn in den Kommentaren sind einfach nur lächerlich. Es ist doch kein (!!!) Mensch gezwungen, Musik aus dem Netz zu suagen. Jeder kennt mittlerweile die Gefahren und wer sich dann erwischen lässt, sorry, aber der hat selber Schuld. Die beugen ja nicht das Recht, sondern nehemn ihres nur wahr. Ich finde das legitim.

    By Hansi on Feb 2, 2010

  1. 1 Trackback(s)

  2. Jul 16, 2009: Abmahnwahn 2.0 - allumfassend - Seite 10 - netzwelt.de Forum

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