Rechtsanwältin Katja Günther zieht einstweilige Verfügung zurück


Schlappe für Frau Katja Günther: Die bundesweit bekannte und außerordentlich beliebte Abmahnanwältin Katja Günther ist mit dem Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein zum Glück beim Landgericht Köln gescheitert, da der Antrag zu dieser Verfügung von Katja Günther nun zurückgezogen wurde…

Wer sich noch nicht mit der honorigen Tätigkeit von Frau Katja Günther oder einem Teil ihrer überaus seriösen Mandanten beschäftigt hat, sollte einfach mal bei Google nach “Katja Günther” oder “RA Katja Günther” suchen, denn diese Masse an Informationen würde mit Sicherheit den Rahmen dieses Artikel in jedem Fall sprengen!

Gute News zum Wochenende :-)

Abmahnanwältin Katja Günther scheitert vor Gericht

Katja Günther und die VerbraucherzentraleVerlustgeschäft für Katja Günther:
“…Gegenstand dieser einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemeldung der VZSH. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: “Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.” Dieser Pressemitteilung war ein Urteil des AG Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes rechtskräftig festgestellt wurde: “Bei der Geltendmachung solcher Forderungen [gemeint sind Forderungen von Internetabzockern, Anm. der Red.] für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug. …”
(verbraucherzentrale-sh.de)

Vielleicht begreifen jetzt auch einmal andere Gerichte, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland das Abmahnunwesen für die Nutzlosbranche zu einem lukrativen Geschäft entwickelt hat und schieben diesen Damen und Herren Abmahnanwälten endlich einen Riegel vor!

Auf der anderen Seite sorgen derartige Aktionen natürlich auch immer wieder für Aufklärungsarbeit im Internet und wenn uns nicht alles täuscht wird im benachbarten Ausland auch derzeit an einer “Abzocker Datenbank” gearbeitet, wo die jeweiligen Schreiben der Abmahnanwälte 1:1 im Original archiviert und natürlich öffentlich zugänglich gemacht werden sollen.

Abmahnanwältin Katja Günther in den Medien:

Anwältin zieht einstweilige Verfügung zurück:
“…Günther betreibt seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind. Sie verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil zu Unrecht erhobene Entgelte eingetrieben werden sollten. Anfang Oktober 2009 wurde die Anwältin selbst zivilrechtlich dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu übernehmen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Günther vertretenen Internetunternehmens vorgegangen war…” (golem.de)

Anwältin Günther ist mit Abmahnung gescheitert:
“…Gegenstand dieser einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: “Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.” Dem war ein Urteiltext des Amtsgerichts Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes festgestellt wurde: “Bei der Geltendmachung solcher Forderungen (gemeint sind Forderungen von Internetabzockern, Anm. der Red.) für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug…” (winwuture.de)

Inkassoanwältin Katja Günther zieht einstweilige Verfügung zurück:
“…die für ihre Inkassogeschäfte für Onlinefirmen bekannte Rechtsanwältin Katja Günther ist mit dem Versuch gescheitert: Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorzugehen. Gegenstand der vorläufigen Gerichtsentscheidung, deren Beantragung Günther jetzt zurückgezogen habe, war die Überschrift einer Pressemeldung der  Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein…” (konsumer.info)

Darf man denn jetzt offiziell von “Deutschlands unbeliebtester Anwältin” reden und schreiben, oder kommt dann die hochgeschätze Frau Katja Günther vielleicht wieder auf neue tolle Ideen?

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Verfasser 11. Dezember 2009 – 16:20 Uhr

  1. Derzeit gibt es schon 2 Kommentare zum Artikel:
    Rechtsanwältin Katja Günther zieht einstweilige Verfügung zurück

  2. Auch ich bekomme noch immer lustige Informationen auch von Frau K. Günther!
    Euer Forum ist nicht nur Gold wert
    sondern informativ und beruhigend.
    und…ja…ich antwortete auf deren Mail.:

    Was habt Ihr getrunken…ich will das auch!

    ganz lieb….Peter

    By peter on Feb 11, 2010

  1. 1 Trackback(s)

  2. Dez 11, 2009: Tweets die Rechtsanwältin Katja Günther zieht einstweilige Verfügung zurück | www.tutsi.de erwähnt -- Topsy.com

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