Kostenfallen beim mobilen Internet

Mobiles Internet mit dem Handy: 1600 Euro Gebühren auf der Handyrechnung

Internetnutzung nach Datenvolumen: Das Landgericht Arnsberg hat die Abrechnung für eine Internetnutzung nach dem verbrauchten Datenvolumen in Frage gestellt dem Kläger Recht gegeben, dessen Mobilfunkanbieter 1600 Euro Gebühren sowie eine vorzeitige Vertragskündigung und Schadensersatz durchsetzen wollte.

Die Richter des Landgerichts Arnsberg urteilten jedoch zu Gunsten der Verbraucher und billigten der Telefongesellschaft nur 3,83 Euro zu, welche durch den Einzelverbindungsnachweis belegt werden konnte und kritisierten zugleich die Art der Datenabrechnung nach Datenvolumen, welche zwar grundsätzlich zulässig sei, die Art der Dokumentation für den Kunden keine Transparenz erlaube, so dass es sich nicht feststellen ließe, welche Seiten aufgerufen, bzw. welche Dienste tatsächlich genutzt wurden.

Internetnutzung mit dem Handy: Gerichtsurteil zu 1600 Euro Rechnung

Da das betreffende Mobilfunkunternehmen hinsichtlich der Rechnung für eine mobile Internutzung mit dem Handy darlegungs- und beweispflichtig ist und diesen Beweis vor Gericht nicht führen konnte, muss der Mobilfunkkunde die in Rechnung gestellten Gebühren auch nicht bezahlen. Siehe hierzu: LG Arnsberg, Az.: I-3 S 155/10

Die Richter am Landgericht Arnsberg bemängelten die fehlende Nachvollziehbarkeit auf der Handyrechnung, da der Nachweis der Einzelverbindungen für die jeweiligen Datenverbindungen nur Zeitangaben und immer dieselbe Formulierung ausgebe.

Der vorsitzende Richter der Zivilkammer erkläre hierzu übrigens wörtlich: “…wer in einem solchen Fall die Beweislast hat, hat den Prozess von vornherein verloren…”

Warten wir also ab, wie die großen Mobilfunkbetreiber auf dieses Urteil zur Abrechnung nach Volumen reagieren und ob T-Mobile und Vodafone vielleicht auch bald dem Beispiel von o2 folgen und dem Kunden bei intensiver Datennutzung ebenfalls automatisch eine Flatrate einbuchen, um den Kunden wirkungsvoll vor derart bösen Überraschungen zu schützen.


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Dieser Artikel wurde am 9. Mai 2011 – 12:29 Uhr durch die Redaktion von Tutsi.de veröffentlicht und wer zu allen Themen auf Tutsi.de schnell und aktuell informiert werden möchte, sollte natürlich unseren RSS Newsfeed abonnieren und uns bei Twitter und auf Facebook folgen...

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