Köhler hat Vorratsdatenspeicherung abgenickt
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Sehr geehrter Herr Köhler,
ich persönlich halte Sie eigentlich für einen intelligenten und integeren Menschen, der Gerechtigkeit, Demokratie und menschliche Logik über die Interessen der Parlamentarier, Lobbyisten und Wirtschaft stellt. Ich möchte Ihnen, sehr geehrter Herr Bundespräsident jetzt nicht unterstellen, dass Sie sich über die weitreichenden Folgen des von Ihnen unterzeichneten Gesetzes nicht im Klaren waren, aber ich bin – wie hunderttausende andere Bundesbürger – von Ihnen einfach nur enttäuscht.
ohne Gruß,
der Tutsi
Wie dem auch sei Herr Köhler, jetzt beginnt eine neue Zeitrechnung im Kontrollstaat BRD (BundesREPUBLIK sind wir jetzt ja in meinen Augen nicht mehr, deswegen auch die STASI-Abkürzung, die anscheinend passender ist), ich persönlich hoffe ja, dass die Verfassungsklage einiger weniger Demokraten dieses SYSTEM solange beschäftigen wird, bis IHR keinen Bock mehr habt, jeder einzelnen Klage nachzugehen und dann vielleicht endlich versteht, dass IHR mit diesem Knebelgesetz die DEMOKRATIE mit Füssen tretet… In diesem Sinne: Alles Scheiße, Deine Elli

Und damit keiner sagen kann, er hätte “nichts gewusst” - hier die wichtigsten Eckpunkte zu den Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit:
Die umkämpften neuen Regeln für die Überwachung der Telekommunikation treten zum 1. Januar in Kraft. Telefonanbieter müssen ebenfalls von Anfang 2008 an Verbindungs- und Standortdaten verdachtsunabhängig aufbewahren. Für die Internetprovider gilt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunukationsanbieter sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird auch archiviert, von wo aus telefoniert wurde.
Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und – bei Handys – der Standort zu Beginn des Gesprächs. Beim Internet werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie erfasst. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen sie in der Regel einen Richterbeschluss. Aber auch Geheimdiensten stehen die Vorratsdaten prinzipiell offen. Einen absoluten Schutz haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten einen relativen Schutz. Maßnahmen gegen diese Gruppen sind nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit zulässig.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Dies soll zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern erfolgen. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat mit der 160-seitigen Beschwerdeschrift beantragt, die staatliche Datensammlung wegen “offensichtlicher Verfassungswidrigkeit” durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Die Beschwerdeschrift steht hier -> als PDF <- zum Download zur Verfügung. Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin will beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen der Überwachungsgesetze eingelegt, die von CDU und SPD beschlossen wurden…
Weitere Links zum Weg in die Diktatur: Schäuble zur “Terrorbekämpfung” und der Schäuble-Katalog sowie Golem, Too Much Cookies, Open Mind Blog, keine schönen Weihnachten, Die Speicherung kann beginnen, Stasi 2.0, er hat verkackt, Auf die Barrikaden! Vorratsdatenspeicherung ist durch …
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26. Dezember 2007 – 19:52 Uhr
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