iPhone per Gerichtsbeschluss zu T-Mobile
Wirtschaft siegt wieder einmal über Vernunft und Gleichheit, aber man soll ja in Deutschland die Urteile unserer freien Gerichte ja nicht in Frage stellen… Trotzdem Scheiße!!!
Die durch Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile vom November 2007 wurde vom Hamburger Landgericht aufgehoben. Damit darf T-Mobile das iPhone wieder wie bisher vermarkten – also mit Vertragsbindung und mit knebelndem SIM-Lock, so dass es nur im T-Mobile-Netz verwendet werden kann. Die Richter am Hamburger Landgericht hatten nach der mündlichen Verhandlung vom 29. November 2007 nicht erkennen können, inwiefern das Vermarktungsmodell des iPhones gegen Kartellrecht verstoße. Auch sei nicht ersichtlich, inwiefern hier unlauterer Wettbewerb zum Einsatz komme.
Somit darf T-Mobile das iPhone ab sofort wieder ausschließlich zum Preis von 399,- Euro anbieten und das Apple-Handy mit einem von drei T-Mobile-Tarifen mit einer Laufzeit von jeweils 24 Monaten koppeln. Ferner darf das iPhone einen SIM-Lock aufweisen, so dass SIM-Karten anderer Netzbetreiber in dem Mobiltelefon nicht funktionieren und die Käufer dazu gezwungen werden, in Deutschland über das Netz von T-Mobile zu telefonieren. Allerdings will T-Mobile den iPhone-Käufern nach Ablauf des 2-Jahresvertrag die Option anbieten, den SIM-Lock kostenlos zu entfernen.
Aufgrund der einstweiligen Verfügung musste T-Mobile das iPhone auch ohne Vertrag verkaufen und verlangte dann 999,- Euro dafür. Zudem ließ sich der SIM-Lock in dem Mobiltelefon entfernen.
Dieses Angebot wird T-Mobile nun – wie angekündigt – nicht weiter anbieten.
Vodafone will der Netzbetreiber prüfen, ob weiter juristisch gegen T-Mobile vorgegangen wird. Vodafone hält es weiterhin für verbraucherfeindlich, wenn es zukünftig rechtlich möglich ist, Handys in Deutschland mit derart restriktiven Netzsperren und Tarifbindungen zu verkaufen. Debitel hatte bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die iPhone-Vermarktung durch T-Mobile eingereicht. Diese prüft nun, ob T-Mobile gegen die erteilte Mobilfunklizenz verstößt. Nach Debitel-Ansicht sehen die Lizenzbestimmungen vor, dass T-Mobile seine Kunden beim Wechsel zu anderen Netzbetreibern oder Dienstleistern nicht behindern dürfe. Dies geschehe aber durch den SIM-Lock im iPhone.
Also weiter in den USA bestellen und dann das iPhone kostenlos ensperren !!!
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Kategorien: Mobilfunk iPhone, iPod & iTunes
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4. Dezember 2007 – 15:22 Uhr





Derzeit gibt es schon 2 Kommentare zum Artikel:
iPhone per Gerichtsbeschluss zu T-Mobile
Scheint so, als ob T-Mobile die erste Schlacht wohl gewonnen hat …
By absolutperplex on Dez 5, 2007