Haustürwerbung: Verbraucherzentrale warnt vor Drückerkolonnen!


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Warnung vor Haustürwerbung: Die Verbraucherzentrale Berlin hat erneut vor den aggressiven und fragwürdigen Methoden der Drückerkolonnen gewarnt und zu diesem Thema eine Pressemitteilung veröffentlicht. Mittlerweile häufen sich die Beschwerden über die Haustürwerber und aus diesem Grund sollte man bei derartigen Geschäften immer ausgesprochen vorsichtig sein und den Drückern keinen Zutritt zum Haus oder Grundstück zu gewähren.

Sollte sich ein Gespräch mit einem Türwerber partout nicht vermeiden lassen ist es ratsam, einen Zeugen hinzuzuziehen, denn die Haustürwerber geben derzeit oft an, sie müssten eine Messung am Kabelanschluss vornehmen, die Telefonbuchse überprüfen beziehungsweise den Gas- oder Stromzähler ablesen, was natürlich eine Lüge ist!

Drückerkolonnen und fragwürdige Werbung an der Haustür

Haustürwerbung: Drücker sollten draußen bleiben

Vor exakt einem halben Jahr traten einige Neuregelungen in Kraft, mit denen Verbraucher besser vor belästigender Telefonwerbung geschützt werden sollen. Als Reaktion setzen manche Firmen nun wieder verstärkt Haustürwerber ein, um ihre Angebote unter die Leute zu bringen. Hier ist Vorsicht geboten.

Der Verbraucherzentrale Berlin liegen Beschwerden mit meist ähnlicher Taktik vor: Die sogenannten Drücker geben an, sie müssten eine Messung am Kabelanschluss vornehmen, die Telefonbuchse überprüfen beziehungsweise den Gas- oder Stromzähler ablesen. Kaum haben sie sich unter diesem Vorwand Zugang zur Wohnung verschafft, rücken sie mit dem wahren Grund ihres unangemeldeten Besuchs heraus: Bei einem Anbieterwechsel könnten die Energie-, Kabel- oder Telefonkosten drastisch reduziert werden, “informieren” sie.

Wenn Verbraucher ihren ungebetenen Gast abblitzen lassen wollen, greifen die Haustürwerber bisweilen zu rabiaten Drohungen – zum Beispiel, dass der bestehende Anschluss abgeschaltet oder die Energieversorgung gekappt würde. Die Verbraucherzentrale Berlin rät, die dreisten Drücker unter keinen Umständen ins Haus zu lassen.

Unternehmen, die beispielsweise turnusmäßig den Zählerstand ablesen, kündigen sich ordnungsgemäß an und weisen sich auch entsprechend aus. Betroffene, die einen Vertrag abgeschlossen haben und später davon zurücktreten wollen, können von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, das bei sogenannten Haustürgeschäften besteht. Fehlt der entsprechende Passus in dem Vertrag, gilt dieses Recht sogar unbegrenzt.

(Quelle und Originaltext: vz-berlin.de)

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Verfasser 5. Februar 2010 – 17:34 Uhr
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