Hausdurchsuchung für den eMule Upload einer einzigen Datei gerechtfertigt?

Hausdurchsuchung bei eMule User: Die offizielle Begründung, der zum Hausbesuch angetretenen Beamten, konnten die verdutzten Eltern auf dem Durchsuchungsbefehl des Amtsgerichts Mühlhausen lesen, denn nach den hier vorgebrachten Anschuldigungen, soll der im Haushalt lebende Sohn es gewagt haben, eine Datei im Filesharing-Netzwerk eMule zum Download bereitzustellen…

Wie man im Beschluss des Amtsgerichts lesen kann, besteht also lediglich der Verdacht, dass der Beschuldigte vielleicht eine Datei bei eMule angeboten haben könnte, denn letztendlich läuft das Ermittlungsverfahren ja noch!

Aber egal, ein Filesharer ist ja ein Terrorist, also muss sofort eine Hausdurchsuchung her!

Hausdurchsuchung wegen Uploads einer Navigationssoftware?

Selbst wenn der Beschuldigte tatsächlich eine urheberrechtlich geschützte Datenbank-Software der Firma Tele Atlas Deutschland GmbH unerlaubt bei eMule eingestellt hätte, so ist sowohl die Reaktion des Herstellers, als auch das Verhalten der ermittelnden Staatsanwaltschaft in meinen Augen als leicht überzogen zu werten, denn die hier angegebene Software kostet auf dem freien Markt maximal 175 Euro!

Leider konnten die Polizisten weder die vermutete Tatwaffe (also den Computer), noch irgendwelch andere gar grauseligen Dinge finden, welche auf einen bösen und kriminellen Filesharer hindeuteten, also durfte die Staatsmacht wieder unverrichteter Dinge abziehen und wahrscheinlich ein spannendes Protokoll schreiben…

Was wäre denn gewesen, wenn die Eltern des angeblichen Filesharers nicht zu Hause gewesen wären? Schlüsseldienst oder gleich das SEK mit Rammbock und schusssicherer Weste?

Ist in der Bundesrepublik Deutschland der bloße Verdacht im Rahmen einer Ermittlung ausreichend, damit sich die Exekutive für sagenhafte 175 Euro so vor den Karren spannen lassen muss? 

“…um bis zu einer Hausdurchsuchung zu gelangen, ist es jedoch zumeist ein langer und steiniger Weg, stellt dieser doch einen massiven Eingriff in die Grundrechte eines Bürgers dar. Aus diesem Grunde gilt es stets, einen solchen Beschluss abzuwägen. Die Verhältnismäßigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel muss geprüft werden. Eine Hausdurchsuchung bei einem Filesharer beispielsweise wäre nicht besonders spektakulär, möchte man meinen. Vielleicht ist sie dies im gegebenen Fall auch nicht, doch der Leser möchte sich doch selbst ein Bild der Situation machen. Ein abgemahnter Filesharer berichtet im Board von einer Hausdurchsuchung, die ihm wiederfahren ist. Bereits vor einiger Zeit wurde er seitens der Kanzlei Schutt&Waetke abgemahnt, woraufhin er einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt hat…”
(Quelle und Originaltext: gulli.com)

Aber eventuell reicht mittlerweile schon der alleinige Verdacht, eine Tauschbörse zu benutzen, um von der Justiz härter verfolgt zu werden, als ein geistesgestörter Kinderschänder…  

Jetzt bin ich mal gespannt, was den ganzen Eltern passiert, denen minderjährige Sprösslinge bei eMule die neueste Bravo-Hit CDs donloaden - und somit ja auch gleichzeitig anbieten… Kommt dann gleich die Bundeswehr oder gibt es für dieses Vergehen vielleicht sogar Sippenhaft, da die Eltern ja bekanntlich für den “Online-Terrorismus” ihrer Kinder gerade zu stehen haben?

Vielleicht kann die renommierte Anwaltskanzlei Schutt und Waetke hier etwas Licht ins Dunkel bringen und der Onlinegemeinde eine jurisitsche Einschätzung der Sachlage zur Verfügung stellen, welche wir an dieser Stelle jederzeit gerne – ungekürzt und natürlich kostenlos – veröffentlichen würden.


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  2. Mrz 3, 2009: Hausdurchsuchung wegen File-Sharing und illegalen Downloads Info und Hilfe für Opfer von Hausdurchsuchungen | Stream your World
  3. Sep 19, 2009: Vorsicht im Umgang mit e-Mule - Echte-Abzocke.de


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