Günter Freiherr von Gravenreuth geht 14 Monate in den Knast

Abmahnanwalt von Gravenreuth und die Justiz: Der bundesweit durch seine fragwürdigen Massenabmahnungen bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth darf nun doch seine Haftstrafe antreten, denn das Berliner Kammergericht hat den Revisionsantrag abgelehnt und somit ist das Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2008 rechtskräftig.

Günter Freiherr von Gravenreuth hatte 2006 per E-Mail ein kostenloses Abonnement des Newsletters der Tageszeitung “TAZ” bestätigt, diesen jedoch per einstweiliger Verfügung unterbunden, welche die TAZ etwa 600 Euro kostete und kurze Zeit später sogar – unter Angaben falscher Tatsachen – die Domain der TAZ pfänden lassen um diese gewinnbringend zu verschachern zu versteigern.

Günter Freiherr von Gravenreuth wegen Betrugs ins Gefängnis:

Günter Freiherr von Gravenreuth sagte damals aus, dass er in “seinem Chaos den Zahlungseingang übersehen hätte”, was sich bei einer polizeilichen Durchsuchung seiner Kanzlei jedoch als falsch herausstellte, da sowohl Fax als auch die Bestätigung des Zahlungseingangs gefunden wurden.

Aus diesem Grund wurde Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft verurteilt, aber der rechtschaffende Rechtsanwalt verweilte zu dieser Zeit bereits auf Bewährung in Freiheit, da er im Vorfeld schon aufgrund von Urkundenfälschung und Veruntreuung von Mandantengeldern verurteilt wurde… Somit zog ein weiser Richter beide Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung zusammen.

Noch ist leider nicht bekannt, ob Günter Freiherr von Gravenreuth jetzt auch seine Zulassung als Rechtsanwalt verliert, und wann er seine Haftstrafe antreten darf. Sobald wir etwas Neues vom allseits beliebten Günter Freiherr von Gravenreuth hören, lassen wir es Euch natürlich wissen – Hier zunächst einige Auszüge anderer Seiten und Nachrichtenquellen zum rechtskräftigen Urteil gegen den Abmahnanwalt:

Keine positive Lebensprognose:
“…die Begehung solcher Taten besonders begünstigenden Konstellation, sondern um wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat, obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse “geordnet” sind. Es ist daher zu befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere Vermögensstraftaten begehen wird, so dass ihm keine positive Legalprognose gestellt werden kann…”
(Quelle und Originaltext: taz.de)

Gravenreuth muss in Haft:
“…Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth musste vor dem Kammergericht eine Schlappe einstecken und kommt 14 Monate in Haft. Der für seine Abmahnungen bekannte Anwalt war vom Landgericht Berlin im September 2008 wegen Betrugs verurteilt worden. Das Kammergericht Berlin hat die Revision von Günter Freiherr von Gravenreuth abgelehnt und das Urteil des Landgerichts Berlin aus dem September 2008 bestätigt. Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde Gravenreuth zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt…”
(Quelle und Originaltext: golem.de)

Ein Gauner weniger – Gravenreuth wandert in den Knast:
“…der Lügner, Betrüger und rechtskräftig verurteilte Straftäter Günter Frhr. v. Gravenreuth, der sich “noch” als Rechtsanwalt bezeichnen darf wird sich 14 Monate lang intensiv Gedanken über sein Leben und seine Geschäftsmodelle machen dürfen. Das Kammergericht Berlin hat die Revision dabei nicht nur niedergeschmettert sondern die Vorwürfe noch einmal in aller Deutlichkeit vorgetragen. Wurde dem “Abmahnanwalt” nur versuchter Betrug vorgeworfen sprachen die Richter dieses Mal Klartext und warfen ihm den vollendeten Betrug vor…”
(Quelle und Originaltext: michael-koechling.info)

Berliner Kammergericht bestätigt Urteil gegen Abmahnanwalt:
“…Das Berliner Kammergericht hat die Revision des Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Die niedere Instanz hatte Gravenreuth im September vergangenen Jahres wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Kammergericht verwarf die Revision nun mit der verschärfenden Maßgabe, dass sich Gravenreuth sogar des vollendeten Betrugs schuldig gemacht habe…”
(Quelle und Originaltext: heise.de)

Ob der baldige Haftantritt ihn dazu bewegen kann, seine bisherigen “Geschäftsmodelle” zu überdenken, glauben wir zwar nicht, aber es ist dennoch zu begrüßen, dass die Welt zumindest 14 Monate lang wenig von Herrn Günter Freiherr von Gravenreuth hören (und lesen) muss…


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Dieser Artikel wurde am 8. Februar 2009 – 12:49 Uhr durch die Redaktion von Tutsi.de veröffentlicht und wer zu allen Themen auf Tutsi.de schnell und aktuell informiert werden möchte, sollte natürlich unseren RSS Newsfeed abonnieren und uns bei Twitter und auf Facebook folgen...

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