GEZ Fahnder haben Hausverbot!

GEZ Hausverbot erteilen: Unerwünschte GEZ Fahnder müssen draußen bleiben

Hausverbot für GEZ Mitarbeiter: Wer sich von irgendwelchen Gebühreneintreibern oder anderen Mitarbeitern der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten massiv belästigt fühlt, hat nach einem Urteil des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal nun endlich die Möglichkeit den lästigen Rundfunkgebührenbeauftragten der GEZ Hausverbot zu erteilen.

Das Gericht verurteilte die Gebühreneinzugszentrale unter Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft, es ab sofort zu unterlassen, dass die GEZ Geldeintreiber zum Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren das Grundstück der Kläger betreten. Halten sich die die Spitzel der GEZ nicht an dieses Hausverbot und belästigen Euch weiter, kann die hinter der GEZ stehende Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagt werden.

Hausverbot für GEZ Mitarbeiter kann juristisch durchgesetzt werden

Da GEZ Mitarbeiter generell keinerlei hoheitlichen Rechte haben, sind diese Herrschaften natürlich auch wie jede andere Privatperson zu behandeln und wer freut sich schon über dubiose Beutelschneider und Scherenschleifer auf seinem Grundstück gar direkt vor seiner Haustür?

Hier geht es direkt zum Urteil gegen die GEZ:
Aktenzeichen 42 C 43/10

Das Urteil des Amtsgericht Bremen-Blumenthal findet Ihr im Originaltext bei der Anwaltskanzlei Ferner Alswdorf und im Lawblog von Udo Vetter wird das Urteil gegen die GEZ ebenfalls behandelt. Ein weiterer interessanter Artikel zur Warnung vor den GEZ-Spitzeln ist bei sz-online.de zu lesen. Im Übrigen reicht ein gegenüber der GEZ schriftlich erklärtes Hausverbot und die Damen und Herren der Gebühreneinzugszentrale haften auch dann für möglicherweise begangene Rechtsverstöße, wenn von ihr beauftragte Mitarbeiter unwissend gegen das schriftlich erteilte Hausverbot für GEZ Mitarbeiter verstoßen.


Siehe hierzu auch folgende Schlagwörter: , , , , , , , , , , ,

Der Artikel befindet sich in folgenden Kategorien: Abzocke Internet und DSL Kino und TV Politik Service und Informationen Wirtschaft

Dieser Artikel wurde am 17. April 2011 – 19:54 Uhr durch die Redaktion von Tutsi.de veröffentlicht und wer zu allen Themen auf Tutsi.de schnell und aktuell informiert werden möchte, sollte natürlich unseren RSS Newsfeed abonnieren und uns bei Twitter und auf Facebook folgen...

Eure Meinung und Erfahrungen zu diesem Thema bitte einfach in die Kommentare schreiben und wir würden uns natürlich auch über Eure Empfehlungen via Twitter, Facebook und anderen sozialen Netzwerken freuen, wobei einer Ausgabe unseres Feeds auf kommerziellen Seiten ausdrücklich widerprochen wird... also erst fragen, dann einbinden!

Sobald wir weitere Informationen erhalten, wird der Artikel: GEZ Hausverbot erteilen: Unerwünschte GEZ Fahnder müssen draußen bleiben nach bestem Wissen und Gewissen akualisiert. Die Redaktion von Tutsi.de ist Mitglied im deutschen Verband der Pressejournalisten. Bitte beachtet, dass jede Publikation nur den Stand der Dinge zum jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt. Bei Rückfragen sind wir sowohl telefonisch, als auch via E-Mail jederzeit zu erreichen.



  1. Derzeit 3 Kommentare zum Artikel:
    GEZ Hausverbot erteilen: Unerwünschte GEZ Fahnder müssen draußen bleiben

  2. Wieder etwas gelernt.

    Kommentar von: tobias geschrieben am: Samstag, 23. April 2011

  3. Viel wichtiger noch als der “Eigenschutz” (wir zahlen doch sowieso alle ehrlich für einen guten ÖR!) ist die Signalwirkung. Die anstehende Änderung am Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist so unverschämt, dass jeder einzelne mit einer Protestaktion klar machen muss: wir wollen das nicht.

    Deswegen ruft die Piratenpartei auch für Morgen, dem Jahrestag des Urteils zu einer Protestaktion auf, bei der jeder ein schriftliches Hausverbot erteilen sollte, damit es weh tut. Und auch gleich weitersagen!

    Gruss
    Bernd

    PS: Das Urteil auf einer offenen Platform:
    openjur.de/u/56652.html
    Und eine DS-rechtliche Bewertung vom ULD-SH:
    datenschutzzentrum.de/rundfunk/stellungnahme-15-rundfunkaenderungsstaatsvertrag.html

    Aufruf unter meinem Namen.

    Kommentar von: Bernd geschrieben am: Montag, 22. August 2011

  1. 1 Trackback(s)

  2. Aug 8, 2011: GEZ und die Stasi Klausel im geplanten Staatsvertrag über Rundfunkgebühren | GEZ,Stasi,Gebühreneinzugszentrale,Staatsvertrag,Spitzel,Rundfunkgebühren,Haushaltspauschale,Rundfunkänderungsstaatsvertrag | www.tutsi.de


Do not feed the Trolls
Tutsi Blog

Deine IP-Adresse: 38.107.179.222 via: 38.107.179.222