GEZ bizarr: Rundfunkgebühren für Kassen im Steakhouse?
GEZ Gebühren für Computerkassen? Nach es Meinung der GEZ Gebühreneintreiber theoretisch möglich sein könnte, mit einer computergesteuerten Registrierkasse Radio zu hören oder gar das Fernsehprogramm zu empfangen, sollen nun Besitzer sogenannter Computerkassen auch GEZ Gebühren bezahlen.
Sollte es nach dem Willen der unfehlbaren und gottgleichen Strategen der Gebühreneinzugszentrale gehen, wäre für jeder dieser vernetzten Computerkassen ab sofort eine GEZ Gebühr bzw. Rundfunkgebühr von 5 Euro fällig, wogegen sich natürlich die Steakhousekette Maredo vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu Recht gewehrt und (vorerst) auch Recht bekommen hat, wie im Detail bei bei Golem und derWesten nachzulesen ist.
GEZ Gebühren für Computerkassen im Steakhouse?
Wir wissen natürlich nicht, was die Mitarbeiter der GEZ während ihrer Arbeitszeit so alles anstellen dürfen, aber ein normal denkenden Menschen dürfte bei dem Gedanken schmunzeln, dass Angestellte während des Kassierens nebenbei Radio hören, im Internet chatten oder gar Counterstrike zocken…
Zwar argumentiert die Gebühreneinzugszentrale mit der technischen Möglichkeit, Radio und TV über das Internet zu sehen, aber im konkreten Fall ist sogar der Internetzugang dieser Computerkasse seitens der Firmenleitung gesperrt worden!
Nach Angaben des Gerichts seien die Maredo Computerkassen nun ein Sonderfall und die GEZ sollte dementsprechend auch die Gebührenbescheide zurücknehmen, was die Anwälte des WDR wohl aber zunächst mit ihren Auftraggebern absprechen müssen, denn schließlich geht es hier um bares Geld und davon kann die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ja bekanntlich nie genug bekommen…
Siehe hierzu auch folgende Schlagwörter: Arbeitszeit, Computerkassen, Fernsehempfang, Fernseprogramm, Gebühreneintreiber, Gebühreneinzugszentrale, GEZ, GEZ Gebühren, Internet, Internetzugang, Maredo, Radioempfang, Registrierkasse, Rundfunkgebühr, Steakhouse, TV, VerwaltungsgerichtDer Artikel befindet sich in folgenden Kategorien: Abzocke Computer Essen und Trinken Humor Internet und DSL Kino und TV komische Welt Politik Werbung Wirtschaft Dieser Artikel wurde am 19. März 2010 – 09:55 Uhr durch die Redaktion von Tutsi.de veröffentlicht und wer zu allen Themen auf Tutsi.de schnell und aktuell informiert werden möchte, sollte natürlich unseren RSS Newsfeed abonnieren und uns bei Twitter und auf Facebook folgen... Eure Meinung und Erfahrungen zu diesem Thema bitte einfach in die Kommentare schreiben und wir würden uns natürlich auch über Eure Empfehlungen via Twitter, Facebook und anderen sozialen Netzwerken freuen, wobei einer Ausgabe unseres Feeds auf kommerziellen Seiten ausdrücklich widerprochen wird... also erst fragen, dann einbinden! Sobald wir weitere Informationen erhalten, wird der Artikel: GEZ bizarr: Rundfunkgebühren für Kassen im Steakhouse? nach bestem Wissen und Gewissen akualisiert. Die Redaktion von Tutsi.de ist Mitglied im deutschen Verband der Pressejournalisten. Bitte beachtet, dass jede Publikation nur den Stand der Dinge zum jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt. Bei Rückfragen sind wir sowohl telefonisch, als auch via E-Mail jederzeit zu erreichen.
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Derzeit 5 Kommentare zum Artikel:
GEZ bizarr: Rundfunkgebühren für Kassen im Steakhouse?
Ich denke, es ist ebenso bizarr, dass die Kasse internetfähig ist, wenn sie das gar nicht nutzen soll.
Die Diskussion um die GEZ wird fast immer emotional geführt, was der Sachlichkeit naturgemäß nicht dienlich ist. Auch der Babyvergleich ist sehr polemisch. Der Vergleich ist an den (Sack)Haaren herbei gezogen.
Sicher ist der geschilderte Fall grenzwertig. Trotzdem ist ist die Sichtweise und Position der GEZ hier nachvollziehbar.
Auch ich sehe einen dringenden Reformbedarf beim Rundfunkgebührensystem und dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk. Dieser RFe4formbedarf geht aber wesentlich weiter und bezieht sich nicht nur auf die Gelder die die GEZ wann und wofür einziehen sollte. Ich habe schon vor ein paar Wochen einen Artikel in meinem Blog dazu geschrieben. Also bei Interesse gerne auch dort lesen. Falls der Link unerwünscht ist, einfach wieder entfernen.
Kommentar von: ixiter geschrieben am: Freitag, 19. März 2010
@ixiter
Der Babyvergleich mag polemisch wirken, aber er hinkt m.E. keinesfalls nach!
Ich bin auch der Meinung, dass die Öffentlich Rechtlichen in der Verantwortung stehen, qualitativ hochwertige Berichterstattung abzugeben und dafür auch entsprechende Gelder zur Verfügung gestellt bekommen sollen.
Jedoch sollte die GEZ durchaus die Kirche im Dorf lassen und nicht alles wo ein Kabel rauskommt “blind” als Gebührenpflichtig ausweisen.
Im übrigen: wird das TV Programm der Öffentlich Rechtlichen 24h / Tag gestreamt? Falls nicht, müsste wir im Bezug auf die GEZ Gebühren von neuartigen Geräten nicht sogar darauf bestehen?
Kommentar von: Carsten geschrieben am: Samstag, 20. März 2010
@Carsten: Ja, wir müssten auf 24/7 Stream bestehen. Da gebe ich dir recht. Man bzw. der ÖR müsste noch viel mehr Rechte einfordern und bekommen, um seinem Auftrag gerecht werden zu können.
Kommentar von: ixiter geschrieben am: Sonntag, 21. März 2010