Filesharing durch Europäischen Gerichtshof besser geschützt?


Eventuelle Filesharer sind nun offenbar kein Freiwild mehr denn der Europäische Gerichtshof setzt sich in seinem heutigen Urteil klar für die Privatsphäre von Tauschbörsen Nutzern ein und hat der Musiklobby wieder einmal aufgezeigt, dass die gegenwärtige Praxis der Tauschbörsenjäger wohl doch nicht so ganz gesetzeskonform ist, wie von vielen derzeit noch behauptet wird.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs lautete im Klartext, dass die Herausgabe von Nutzerdaten durch einen Provider in einem Zivilprozess mit europäischem Recht nicht vereinbar sei!!!

Filesharing und Herausgabe der NutzerdatenDie Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, Frau Julian Kokott forderte vor der Urteilsverkündung erneut, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren generell nicht zuzulassen. In ihrem Schlussantrag trug sie vor, dass die EU-Datenschutzbestimmungen “die Weitergabe von personengebundenen Verkehrsdaten nur an die zuständigen staatlichen Stellen erlauben, nicht aber eine direkte Weitergabe an die Inhaber von Urheberrechten, welche die Verletzung ihrer Rechte zivilrechtlich verfolgen möchten”.

Den Ausführungen der Generalanwältin wurde durch den Europäischen Gerichtshof zugestimmt, somit wurde damit den Schutz der Privatsphäre höher als den Schutz des Urheberrechts und die Interessen der Rechteverwerter gestellt, was den Schnüfflern und Abmahnanwälten der Musiklobby mit Sicherheit nicht passen wird…

Weitere Informationen zum Urteil des EuGH:
Heise und Golem

 

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Kategorien: Filesharing

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Verfasser 30. Januar 2008 – 00:49 Uhr

  1. Derzeit gibt es einen Kommentar zum Artikel:
    Filesharing durch Europäischen Gerichtshof besser geschützt?

  2. Finde ich gut so! 8)

    By Gordo on Jan 30, 2008


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