Congstar kündigt Kunden: Prepaid Kunden ohne Aufladung unerwünscht?
Congstar kündigt Prepaid Kunden: Offenbar legt die Telekom Tochter Congstar keinen gesonderten Wert mehr auf inaktive Bestandskunden, denn nach Aussagen von Kunden des Mobilfunkanbieters kündigt Congstar offenbar Prepaid Karten, die länger als 15 Monate keine Aufladung mehr durchgeführt haben.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Congstar ist zum Rauswurf von inaktiven Kunden lediglich folgender Text zu lesen, der eine Kündigung seitens Congtar jederzeit innerhalb von einem Monat macht und es sogar zulässt, dass eine Kündigung durch die Telekom Tochter Congstar sogar durch eine SMS an den Kunden möglich ist.
Seitens Congstar oder der Telekom wurden die ersten Meldungen zur Kündigung von Prepaid Mobilfunkkunden bis jetzt leider noch nicht bestätigt.
Congstar Kündigung von inaktiven Kunden ohne Aufladung der Prepaidkarte
Lädt ein Congstar Kunde seine Prepaid Karte nicht regelmäßig auf, sondern verwendet die z.B. nur, um für andere erreichbar zu sein, erhält dieser vor der Kündigung durch Congstar noch eine Warnung per SMS, bevor die Mobilfunkkarte gesperrt wird.
“…Lieber Kunde, hiermit kündigen wir mit Frist von 1 Monat ihren Vertrag. Möchten Sie den Vertrag fortsetzen, laden Sie bitte bis dahin Ihre Card auf…”
Zur Kündigung von Congstar Kunden ist in den AGB des Unternehmens folgender Text zu lesen:
“…das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch congstar mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie durch den Kunden schriftlich und durch congstar schriftlich oder per SMS erklärt wird…”
Weitere Details zu den derzeitigen Kündigungen von Congstar Prepaid Kunden folgen in Kürze und wer als Congstar Kunde von einer derartigen Kündigung oder Kündigungsandrohung betroffen ist wird hiermit gebeten, seine bisherigen Erfahrungen mit dem Prepaid Anbieter Congstar in die Kommentare zu schreiben.
Siehe hierzu auch folgende Schlagwörter: Congstar, Congstar Kündigung, Congstar Prepaid, Guthaben, Kündigung, Prepaid, SMS, TelekomDer Artikel befindet sich in folgenden Kategorien: Internet und DSL Mobilfunk Service und Informationen Wirtschaft Dieser Artikel wurde am 25. Dezember 2010 – 12:17 Uhr durch die Redaktion von Tutsi.de veröffentlicht und wer zu allen Themen auf Tutsi.de schnell und aktuell informiert werden möchte, sollte natürlich unseren RSS Newsfeed abonnieren und uns bei Twitter und auf Facebook folgen... Eure Meinung und Erfahrungen zu diesem Thema bitte einfach in die Kommentare schreiben und wir würden uns natürlich auch über Eure Empfehlungen via Twitter, Facebook und anderen sozialen Netzwerken freuen, wobei einer Ausgabe unseres Feeds auf kommerziellen Seiten ausdrücklich widerprochen wird... also erst fragen, dann einbinden! Sobald wir weitere Informationen erhalten, wird der Artikel: Congstar kündigt Kunden: Prepaid Kunden ohne Aufladung unerwünscht? nach bestem Wissen und Gewissen akualisiert. Die Redaktion von Tutsi.de ist Mitglied im deutschen Verband der Pressejournalisten. Bitte beachtet, dass jede Publikation nur den Stand der Dinge zum jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt. Bei Rückfragen sind wir sowohl telefonisch, als auch via E-Mail jederzeit zu erreichen.
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Derzeit 15 Kommentare zum Artikel:
Congstar kündigt Kunden: Prepaid Kunden ohne Aufladung unerwünscht?
Schön, dass ich nicht allein bin. Ich bin im November abserviert worden. Problematisch bei dieser Sache war bei mir, dass ich diese SMS nicht zu lesen bekam. Da ich meine Handy-Nr. nur wenigen Leuten mitgeteilt hatte und somit ein relativ geringes “SMS-Aufkommen” habe, wäre mir diese Nachricht sicher aufgefallen.
Nun gut, da steht unterm Strich Aussage gegen Aussage.
Ich finde grundsätzlich diese Aktion reichlich fragwürdig, weil ich eben von heute auf morgen plötlich ohne Mobilnummer dastand. Mittels SMS quasi die Kündigung aussprechen, auch wenn dies in den AGBs so steht, ist nicht gerade förderlich für Kundenzufriedenheit. Schon gar nicht, wenn mal wieder nicht ganz klar ist, was ich genau unter Prepaid zu verstehen habe.
Ich werde sicher keinem Congstar empfehlen und es ist somit fraglich, ob sich das Unternehmen mit solchen Aktionen nicht mehr schadet, als wenn man die Wenigtelefonierer quasi mit durchschleift.
Kommentar von: Mat geschrieben am: Montag, 27. Dezember 2010
Auch ich wurde ein Opfer der Mobilfunkmafia. Diesen Text hier schrieb ich an meine zuständige Verbraucherzentrale:
“Ich hatte eine Prepaid-Karte vom Mobilfunkanbieter T-D1 mit einer dazugehörigen Mobilfunk-Telefonnummer. Mein Mobiltelefon habe ich zwar nur sehr selten benutzt, habe aber regelmäßig nach Nachrichten auf der Mailbox oder nach SMSen geschaut. Als ich letzten Freitag plötzlich ein dringendes Telefonat mit meinem Handy führen wollte, bekam ich kein Netz. Völlig ahnungslos und hilfesuchend betrat ich einen Handy-Laden und musste dort von dem Berater schließlich erfahren, dass mir die Telekom einfach so, sang- und klanglos und ohne Vorwarnung, die Nummer gestrichen und meinen Anschluss gesperrt hatte. Da stand ich ziemlich blöde und auch ziemlich wütend da. Es mag ja sein, dass diese Spezialisten in Magenta rein vertraglich das Recht haben, so einer schlechten Kundin wie mir den Account mangels Umsatzmasse zu sperren. Aber doch bitte nicht so völlig ohne Vorwarnung und aus heiterem Himmel. Ich meine, dass so ein kundenfeindliches Verhalten schon an Sittenwidrigkeit grenzt. Immerhin streicht sich die Telekom nun mit schönster Selbstverständlichkeit mein Restguthaben ein. Frei nach dem Motto: Wenn die ihr Geld nicht freiwillig vertelefoniert, dann nehmen wir es ihr eben einfach so weg, ohne Gegenleistung.
Ich meine, dass dieses mehr als unseriöse Geschäftsgebaren öffentlich an den Pranger gestellt werden sollte.”
Ab sofort gibt es bei mir kein verstecktes Lama mehr.
LG von Martha mit Magentaallergie
Kommentar von: Martha geschrieben am: Freitag, 31. Dezember 2010
Auch ich stand pötzlich vor der Meldung “Aktivierung der sim-Karte fehlgeschlagen”, was sich nach entsprechendem Googeln als Kündigung des Prepaidvertrages herausstellte. Die (kostenpflichtige!) Congstar-Hotline bestätigte mir die Kündigung wegen mangelhafter Aufladefrequenz und behauptete, dass die Kündigung per SMS (ohne Angabe eines Versendedatums! SMS nicht erhalten) ausgesprochen worden sei. Es wurde mir eine umgehende Kündigungsbestätigung per E-mail und die Erstattung des Restguthabens, jedoch nicht vor Ablauf von 42 Tagen nach diesem Hotlinegespräch angekündigt. Nach 4 Wochen wieder ein (kostenpflichtiger) Anruf bei der Hotline, Bestätigung aller im Vorgespräch gemachten Angaben, und die Kündigungsbestätigungs-mail gehe noch heute an mich ab. Wieder nichts. Wenn nach Ablauf der 42 Tage das Restguthaben nicht eingegangen ist, schreibe ich ein Einschreiben an die Geschäftsleitung von Congstar mit Kopie an Stiftung Warentest und Computer-Bild.
Kommentar von: JuppVEuem geschrieben am: Donnerstag, 13. Januar 2011
Auch ich bin einer, der sich maßlos über die Kündigung per SMS geärgert hat.
Dazu habe ich einen Volljuristen befragt und der meinte, dass eine Kündigung per SMS sehr eindeutig eine unwirksame Klausel ist (und eindeutig ist in der Juristerei selten was).
Stichwort: überraschende Klausel.
Überraschend insofern, dass es im allgemeinen Geschäftsverkehr absolut unüblich ist, eine Kündigung per SMS auszusprechen (ganz abgesehen von der Problematik des Zugangs, der z.B. bei einem ausgeschalteten Handy einfach nicht stattgefunden haben kann)
Da mag das 1000-fach praktiziert werden und auch von Kunden unterschrieben (manch einer meint sogar akzeptiert?) worden sein, eine derartige Klausel ist und bleibt unwirksam.
Leider wehrt sich kaum jemand wegen der paar Kröten. Sollte man aber, schon allein aus Rechtshygiene-Gründen:
Ich rechne nur mal grob vor:
700.000 Prepaid-Kunden “ausgebucht” p.a. 10 EUR Guthaben ergibt …
7 Mio EUR. Die hätte ich schon auch gerne …
Und das nur bei der Telekom.
Ich würde liebend gerne eine Sammelklage organisieren …
Gruß
Bog
Kommentar von: Bog geschrieben am: Sonntag, 23. Januar 2011
Schade, dass es sich noch nicht bis “”Bog”"
herumgesprochen hat:
ES GIBT IN DEUTSCHLAND KEINE SAMMELKLAGEN.
Und wer die AGB bei Abschluss akzeptiert,
sollte das auch bei einer Kündigung tun.
PS: Auch ich habe eine Kündigung erhalten,
so what?
Brem.
Kommentar von: Bremen geschrieben am: Mittwoch, 26. Januar 2011
>Und wer die AGB bei Abschluss akzeptiert,
>sollte das auch bei einer Kündigung tun.
Warum bitte sollte man das tun???
Weil es nur um ein paar Kröten geht? Mag ein Grund sein.
Aber nicht, weil man die AGB “akzeptiert” hat.
Zitat:
“Von einer überraschenden Klausel spricht das BGB bei einer Klausel in AGB, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihr nicht zu rechnen braucht (§ 305c Abs. 1 BGB). Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.”
Punkt.
Der Sinn des Ganzen liegt darin, die Machtverhältnisse, die zw. AGB-Verfasser und dem (meist) schwächeren Vertragsnehmer zumindest etwas zu begrenzen.
Das hüpfende Komma ist, dass diese Klausel von Anfang an unwirksam ist, das hat mir ein Anwalt sehr eindeutig bestätigt.
Wenn es so wäre wie Du das gerne hättest (wohl weil Du für den “Verein” arbeitest), hätte es auch nie ein Urteil dazu gegeben, dass Guthaben unbegrenzt gültig sein muss. Auch das stand ein “bisschen anders” in ALLEN AGBs der Prepaid-Provider …
Mit den Sammelklagen hast Du recht.
Dann bleibt nur der Weg über die Musterklage. Vielleicht ringt sich einer durch, diese eindeutige Sache mal durchzufechten.
Davon würden zwar auch nicht automatisch alle profitieren, aber wenn es ein Urteil gibt, kann man sich darauf berufen.
Bog
Kommentar von: Bog geschrieben am: Donnerstag, 27. Januar 2011
Auch mir wurde per SMS gekündigt.
Werde das Kartenrestguthaben per Einschreiben zurückfordern.
Eins ist sicher: Congstar werde ich nicht weiterempfehlen.
Kommentar von: Roland geschrieben am: Donnerstag, 26. Mai 2011
Ich habe heute besagte SMS erhalten, auch ohne Datum von wann sie stammt kann ich derzeit gar nicht sagen da ich das Handy wegen Amerikareise ein paar Wochen nicht eingeschaltet hatte. Ich habe das Handy mit Karte direkt bei Congstar erworben und mein Prepaid-Guthaben beträgt noch 34 Euro!! ES ist eine bodenlose Unverschämtheit, was sich Congstar da leistet, wenn irgendwo zu lesen wäre, wieviel Umsatz man im Jahr machen muss um nicht gekündigt zu werden- Fehlanzeige…… Ich kann nur dringend vor dieser Mafia warnen!
Kommentar von: Andreas geschrieben am: Samstag, 2. Juli 2011
ja auch mich hat es erwischt. SMS, kann sein, aber die Karte ist inywischen deaktiviert und insofern kann ich diese SMS nicht abrufen. Auf meinen Protest hin verwies man auf die AGB und das wars. Restguthaben soll angeblich noch [berwiesen werden. Mir geht es hier aber einfach ums Prinyip! Nur weil man nicht der TOP Kunde ist, wird man einfach abserviert. Sammelklage etc. reicht da m.E. nicht und ist auch nicht yielf[rhend. Es muss an die :ffentlichkeit, wie auch immer. Jeder Kunde, der dadurch Congstar den R[cken kehrt oder erst gar kein Kunde wird ist f[r die ‘rgerlich. Das bringt mehr!
Also, lasst uns gemeinsam an die :ffentlichkeit gehen durch Infos an entsprechende Verbrauchermagayine, Internet, Fernsehen etc.
Kommentar von: harztiger geschrieben am: Montag, 8. August 2011
ich bin seit 2009 congstar prepaid Kunde und war immer sehr zufrieden.Bis zum 15.08.11.
Meine Sim war inaktiv. Daraufhin schickte ich eine e-mail an congstar und erhielt zur Antwort, daß meine Handynr. gelöscht ist und auch nicht wieder zu erneuern sei. Man hätte mir am 15.07.11 eine SMS geschickt, da ich darauf nicht reagiert habe, ist man davon ausgegangen, daß ich kein Interresse mehr habe.
Tatsache ist jedoch, daß ich am 06.08.11 von Spanien zurückgekommen bin und keine SMS erhalten habe. Meine Sim wurde einfach abgeschaltet ohne Vorwarnung. Ich hätte ja aufgeladen, wenn ich es gewußt hätte. Haben diese Leute eine Vorstellung davon, welchen Zeitaufwand ich jetzt habe um z.b.auch bei allen Banken wg PIN die Handynr.zu ändern usw. es ist wirklich eine Unverschämtheit,was sich diese Leute da leisten.
Kommentar von: Erika geschrieben am: Mittwoch, 24. August 2011
Habe das gleiche Problem mit Telekom/T-Mobile. Lustig ist daran, daß die Karte aufgeladen ist. Nur nutze das Handy ausscließlich für den Telefonverkehr für unterwegs. Zur Zeit fahre ich jedoch nicht derart viele und weite Strecken, so daß ich es kaum nutze. Soweit ich herausfand hat die Telekom bereits 700000 Kunden gekündigt (2010), aber es soll insgesamt 2,2 Mill. Wenignutzer von Prepaid-Karten geben denen noch gekündigt werden soll. Auf diese Weise will man wohl einen Mindestumsatz durch die Hintertüre einführen. Durch die AGBn ist diese Kündigung nicht abgedeckt. Soweit mir bekannt sammeln die Verbraucherzentralen entsprechenden Informationen für eine Klage. Dummerweise funktioniert der Link zu einem Kontaktformular nicht mehr.
Die anderen Prepaid-Anbieter sind genause kundenorientiert. Typisch Servicewüste Deutschland oder besser deutsche Manager.
Kommentar von: Herrmann geschrieben am: Dienstag, 6. September 2011
In Anbetracht der vielen Betroffenen schlage ich vor, daß alle ihre persönlichen Fälle an die Bundesnetzagentur senden und dort gegen diese unlauteren Geschäftsmethoden protestieren. Bei 700000 Fällen allein bei Telekom kann niemand mehr von wenigen Einzelfällen sprechen. Auch die Verbraucherschutzministerin Aigener sollte entsprechende Post erhalten. Da kann sie richtig schön Briefe lesen. Mal sehen, ob die Dame etwas tut. Ich habe da aber meine Zweifel.
Kommentar von: Herrmann geschrieben am: Dienstag, 6. September 2011
Ich habe keine SMS von Congstar bekommen sondern einen Brief. Mein Sohn hat die Karte mit den 10 € Startguthaben seit Weihnachten 2009 und hat sie bisher noch nicht aufgeladen > Daher wohl die Kündigung. So einfach ist das > Kuh kann nicht gemolken werden, also weg damit.
Mit Sicherheit ist solch eine Kündigung kein Beinbruch, schließlich kann man sich für ein paar € eine neue Karte mit Startguthaben zum Null-Tarif erwerben. Ärgerlich ist nur der Aufwand.
ABER EINS IST AUCH KLAR: CONGSTAR WIRD ES NICHT WIEDER SEIN !!!
Kommentar von: Dietmar geschrieben am: Mittwoch, 5. Oktober 2011
Auch meine Frau stand pötzlich vor der Meldung “Aktivierung der SIM-Karte fehlgeschlagen”.
Congstar bestätigte ihr die Kündigung und eine Kündigung sei nicht zu begründen. Sie hätte eine entsprechende Kündigung per SMS erhalten.
Eine SMS war aber nicht auf dem Handy zu finden.
Das noch vorhandene Guthaben aus einer Aktion wurde aber gestrichen.
Großzügig wurde aber der Abschluß eines neuen Vetrages angeboten.
Man kassiert den Einstiegspreis, verspricht ein Startguthaben und kündigt dann wieder, wenn nicht genügend telefoniert wird.
Na danke!
Kommentar von: Dieter geschrieben am: Montag, 6. Februar 2012
mir ist auch ohne SMS-Kündigung einfach, trotz Guthabenbetrag, die SimKarte daktiviert worden,(habe das Telefon nur als Notfallhandy) warum soll ich das Handy aufladen, wenn ich noch ausreichend Guthaben darauf habe. Dann wäre jetzt ja auch der Betrag noch von Congstar geködert worden. So weit mit bekannt ist darf nach einem Höchstrichterlichem Urteil ein Guthabenbetrag gar nicht ausgebucht werden. Habe vor vier Tagen Congstar mer E-Mail angeschrieben, aber bis heute keine Nachricht erhalten. Bin gespannt, ob man sich überhaupt meldet. Meine Frau ist auch Congstarkunde und lädt ihre Karte nur 2x im Jahr auf aber gleich mit 30 Euro, bin ja mal gespannt, ob das gutgeht.
Kommentar von: Walter geschrieben am: Montag, 26. März 2012