Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung abgeschmettert!


Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsfeindlich! Ein Sieg für die Demokratie und ein Schlag ins Gesicht der Überwachungsfetischisten, denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat soeben die verdachtslose und flächendeckende Überwachung unserer Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklärt!

Wolfgang Schäuble und die anderen Väter des Orwellschen Überwachungsstaates und der Stasi 2.0 Gesetze sollten sich jetzt vielleicht langsam über ihre noch verbleibende politische Zukunft Gedanken machen, denn wer verfassungsfeindliche Gesetze gegen das eigene Volk verabschiedet, müsste aus dem heutigen Urteil der Karlsruher Richter gegen die Vorratsdatenspeicherung entsprechende Konsequenzen ziehen!

Vorratsdatenspeicherung kriminalisiert die gesamte Bevölkerung

Mit dem heutigen Urteil und der 130 seitigen Begründung gegen die Vorratsdatenspeicherung haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe zum Glück bewiesen, dass es noch Mahner und aufrechte Demokraten gibt, welche einem derart eklatanten Verfassungsbruch durch deutsche Politiker nicht tatenlos zusehen!

Siehe: Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Originaltext

Bei aller Freude über das heutige Urteil darf natürlich nicht vergessen werden, dass hiermit der Kampf gegen Überwachung und Abschaffung unserer Grundrechte noch lange nicht zu Ende ist, denn als nächstes geht es darum die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung von Grund auf zu überprüfen, damit nicht schon bald eine “Vorratsdatenspeicherung Light” vom Parlament verabschiedet werden kann! Informiert Euch bitte beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung über Möglichkeiten der Mitarbeit!

Eine Regierung, welche unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung die eigene Bevölkerung bespitzelt, mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung flächendeckend die Kommunikationsdaten alle Telefonverbindungen E-Mails und Webseitenaufrufe für 6 Monate speichern und entsprechend auswerten will, hat nun erneut durch das soeben verkündete Urteil der Verfassungsrichter an Glaubwürdigkeit verloren.

Ein Überwachungsstaat, der ein Persönlichkeitsprofil aller seiner Bürger anfertigt und mit biometrischen Ausweisen, Mautbrücken und Gesichtserkennung ein flächendeckendes Bewegungsprofil der Bevölkerung erstellt, muss wohl eine Heidenangst vor dem eigenen Volk haben…

Wer sich jetzt für das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung interessiert, findet hier noch das PDF mit allen Daten zum  “Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen” vom 9. November 2007 zum Download.

Wenn Politiker ohne Rückendeckung und Sympathie der Bevölkerung und der höchsten Verfassungsrichter dastehten, wäre es wohl am einfachsten, wenn sich die Politiker ganz schnell ein neues Volk suchen würden!

Verfassungsgericht urteilt gegen Vorratsdatenspeicherung: Medienberichte

Bundesverfassungsgericht Massenspeicherung ist verfassungswidrig
“…die Massendatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungen zur Strafverfolgung verstößt gegen die Deutsche Verfassung. Das entschied der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts…” (fr-online.de)

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
“…die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung, verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar…” (heise.de)

Bosbach: Vorratsdatenspeicherung notwendig
“…vor der Verkündung des Grundsatzurteils zur Datenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht hat der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), vor negativen Folgen für die Terror-Bekämpfung gewarnt…” (zeit.de)

Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung
“…der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes…” (faz.de)

Jeder Bürger wird behandelt wie ein Straftäter
“…jeder Bürger wird behandelt wie ein potenzieller Straftäter. Mit welchem Recht speichert der Staat sämtliche meiner Telefonate, E-Mails oder Kurznachrichten? Es hilft ja auch nicht, dass “nur” die Verbindungsdaten gespeichert werden, denn die können maschinell ausgelesen werden…” (welt.de)

Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung
“…laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden…” (golem.de)

Verfassungsgericht: Das letzte Urteil des Präsidenten
“…das “Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung” war seinerzeit von der Großen Koalition gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linkspartei verabschiedet worden. Schon damals war der Protest von Bürgerrechtlern gewaltig und löste ein in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts einmaliges Massenklageverfahren aus…” (abendblatt.de)

Gegen das Gesetz Vorratsdatenspeicherung, welche bereits 2008 durch den Deutschen Bundestag abgenickt wurde, sind knapp 35.000 Klagen eingereicht worden und zum ersten Mal in der Geschichte sahen sich unsere selbstherrlichen Volksvertreter mit einem breiten Widerstand innerhalb der Bevölkerung konfrontiert.

Bereits 2008 hatten die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Datensammelwut des Staates eingeschränkt und eine Auswertung der gesammelten Daten nur bei schweren Straftaten zugelassen.

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Lottozahlen 28.08.2010 Samstag 11 Millionen Euro im Lotto Jackpot

Verfasser 2. März 2010 – 10:05 Uhr

  1. Derzeit gibt es schon 5 Kommentare zum Artikel:
    Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung abgeschmettert!

  2. Der Kampf ist noch nicht zu ende.

    By ulf_der_freak on Mrz 2, 2010

  3. Zumindest die 6-Monate-Vorratsdaten sind nicht mehr vorrätig (zumindest behauptet das die Telekom)und damit für die Strafverfolgung nicht mehr zugänglich.

    Aber was ist mit den vom Provider 7 Wochen parallel für den eigenen Gebrauch vorgehaltenen Daten? – auf die nach wie vor Hinz und Kunz auch bei nicht schwerwiegenden Straftaten zugreifen dürfen?!

    Die 7-Wochen-Daten und die Daten der ersten 7 Wochen der Vorratshaltung sind identisch.

    Gelöscht wurden eigentlich nur die Vorratsdaten von 4 Monaten und 2 Wochen.

    Auf 7 Wochen der Vorratsdaten ist illegal weil verfassungswidrig nach wie vor zuzugreifen!

    By terref on Mrz 4, 2010

  1. 3 Trackback(s)

  2. Mrz 2, 2010: uberVU - social comments
  3. Mrz 2, 2010: Ulf. Mehr oder minder täglich Privatkram.
  4. Mrz 2, 2010: Vorratsdatenspeicherung mit Grundgesetz und EU-Charta vereinbar? | Vorratsdatenspeicherung,Verfassungsbeschwerde,Grundgesetz,Bundesverfassungsgericht,Urteil,EU,Privatsphäre,Grundrechte | www.tutsi.de

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