Bundesgerichtshof vs. Wahlcomputer: Wahlcomputer sind verfassungswidrig

Wahlcomputer vorerst gestoppt: Was die Kritiker der Wahlcomputer seit Jahren befürchten, wurde nun auch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt und der weitere Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland grundsätzlich untersagt, da die Verwendung von Wahlcomputern ab sofort als verfassungswidrig eingestuft wird.

Die rund 1800 Wahlcomputer, an denen zur Bundestagswahl 2005 und diversen späteren Kommunalwahlen rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgeben mussten, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl und dürfen nach dem heutigen Urteil des Verfassungsgerichts nicht mehr verwendet werden!

Mehr Informationen zum Verbot der Wahlcomputer:

Wahlen trotz verfassungswidriger Wahlcomputer für rechtskräftig erklärt:

Obwohl die höchsten Richter der Bundesrepublik Deutschland somit auch den Einsatz der Wahlcomputer seit 2005 für verfassungswidrig – also illegal – erklärten, haben die durch Wahlcomputer ermittelten Wahlergebnisse weiterhin Gültigkeit und es wird keine Neuwahlen geben.

 ”…der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Wähler hätten nicht die abgegebenen Stimmen und die Auszählung kontrollieren können, argumentieren die Richter (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). Das widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Die Bundestagswahl selbst bleibe aber gültig, es werde keine Neuwahl nötig, weil keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten vorlägen und deshalb der “Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung” überwiege…”
(Quelle und Originaltext: heise.de)

Wäre jetzt natürlich interessant zu wissen, was die Hersteller bzw. Endkunden der knapp 2000 Wahlcomputer jetzt mit diesen Dingern anstellen werden, denn in Deutschland kann man die Teile wohl nur noch als Elekroschrott bezeichnen…

“…in seiner Urteilsbegründung fanden die Richter klare Worte. Die Transparenz sei bei elektronischer Stimmabgabe nicht gewährleistet und ohne Fachkenntnisse wäre der Wahlvorgang selber durch einen Wähler nicht mehr nachvollziehbar. Im Gegensatz dazu sei das oft vorgebrachte Argument der schnellere Ermittlung des Wahlergebnisses keine gewichtige Anforderung. Die Piratenpartei sieht dieses Urteil als klares Signal für weitere anstehende Entscheidungen, wie zum Beispiel die Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, da auch hier elementare Grundrechte bedroht sind…”
(Quelle und Originaltext: gulli.com)

“…der Politologe Joachim Wiesner und sein Sohn, der Softwarespezialist Ulrich Wiesner, hatten nach dem Einsatz der Wahlautomaten bei der Bundestagswahl 2005 in knapp 2.000 Wahllokalen in mehreren Bundesländern Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt. Die Wiesners halten den Einsatz der Geräte für verfassungswidrig, da es unmöglich ist, “das Zustandekommen des Wahlergebnisses überhaupt zu kontrollieren”. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen recht: Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen nur mit “erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich” seien, wären “Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar…”
(Quelle und Originaltext: golem.de)


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Dieser Artikel wurde am 3. März 2009 – 12:57 Uhr durch die Redaktion von Tutsi.de veröffentlicht und wer zu allen Themen auf Tutsi.de schnell und aktuell informiert werden möchte, sollte natürlich unseren RSS Newsfeed abonnieren und uns bei Twitter und auf Facebook folgen...

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  1. Derzeit gibt es einen Kommentar zum Artikel:
    Bundesgerichtshof vs. Wahlcomputer: Wahlcomputer sind verfassungswidrig

  2. Das wird ja auch mal zeit! man bedenke das recht in deutschland, seinen wunsch-kandidaten rechtmäßig auf dem zettel unter skizzierung eines zusatzfeldes rechtmäßig zu wählen oder den Zettel komplett durchzustreichen. ist mit sonem woahlcomputer auch eine ungültige stimmabgabe möglich, oder nur eine “enthaltung”?

    wer zu faul ist seine stimmen von Hand auszuzählen sollte auch nicht gewählt werden dürfen… oder steh ich allein mit meiner meinung

    Kommentar von: Stream your Wolrd geschrieben am: Dienstag, 3. März 2009



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