BKA Sperrlisten vorerst gestoppt: Demokratie und Wirklichkeit in Deutschland
Providerverträge und Zensur in Deutschland: Auch wenn es bis jetzt noch keinerlei juristische Grundlagen für die Zensurgesetze der (noch) Familienministerin Zensursula von der Leyen gibt, könnte bei einer Behörde ein gewisser “vorrauseilender Gehorsam” vorgeherrscht haben und die Zensurlisten könnten vielleicht schon teilweise umgesetzt worden sein…
Die zuständigen Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden gehen davon aus, dass es keine rechtliche Grundlage für die Herausgabe der sogenannten Sperrlisten gibt und fordern sogar eine eidesstattliche Versicherung der Verantwortlichen beim Bundeskriminalamt, vorläufig keine Sperrlisten mit zu zensierenden Webseiten an die Provider zu geben.
Sperrlisten und Internetzensur: Willkommen im Überwachungsstaat BRD!
Dem BKA scheint die fehlende juristische Grundlage bis jetzt aber offenbar egal gewesen zu sein, denn eventuell wurden vom Bundeskriminalamt bereits die ersten Sperrlisten für zu zensierende Webseiten – ohne rechtliche Grundlage – an die Provider weitergegeben. Zur Dokumentation hier das Schriftstück als PDF zum Download.
“…geklagt hatte ein Arcor-Kunde, der von seinem Anbieter benachrichtigt wurde, dass dieser die Netzsperren ab sofort umsetzen würde. Dies würde bedeuten, dass das BKA dem Provider bereits eine solche Liste übermittelt hätte. Das BKA bestreitet dies, der Richter verlangt nun jedoch vom Präsidenten der Behörde eine eidesstattliche Versicherung, dass dies nicht geschehen sei…” (sueddeutsche.de)
Das es Zensursula und ihren Gesinnungsgenossen bei diesem Gesetz nicht um die Verhinderung dieser widerwärtigen Kinderpornos, sondern um die Einführung einer flächendeckenden Zensur des Internet und somit einer weiteren Einschränkung der Meinungsfreiheit geht, sollte jedem mittlerweile bekannt sein, denn kurz nach der Abstimmung im Bundestag meldeten sich bereits die ersten “Superdemokraten” und forderten gleich noch Netzsperren für angebliche Killerspiele und weitere Webseiten!
Tatsache ist, dass die Internetsperren das Problem Kinderpornographie im Internet nur verstecken und in keinster Weise den Missbrauch von Kindern einzudämmen. Abgesehen davon sind die bisherigen Netzsperren technisch unbrauchbar, da jeder User mit einfachsten Mitteln die Internetsperren überwinden kann!
Internetzensur unter die Hintertür: Netzsperren sind verfassungswidrig!
Auch das vollkommen unsinnige Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen, also der angeblichen Bekämpfung von Kinderpornografie steht weiterhin zur Diskussion, da dieses zur Klärung europarechtlicher Fragen noch in Brüssel vorliegt und somit auch noch nicht in Kraft treten kann, auch wenn zu befürchten ist, dass aus Brüssel kein Widerspruch zu den Zensurgesetzen und Internetsperren kommen wird und somit die rechtliche Grundlagen für eine Zensur des Internet wie in China oder Burma geschaffen werden.
Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft appellierte an den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Internetzensur in Deutschland doch noch aufzuhalten, aber auch bei den letzten Gesetzen zur Einschränkung der Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland, hat sich unser Bundespräsident leider nicht vor das Volk gestellt!
“…der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. appelliert an den Bundespräsidenten, seine Aufgabe der Prüfung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ernst zu nehmen, und die Ausfertigung dieses schon aus formellen Gründen verfassungswidrigen Gesetzes zu verweigern. Da der Bund und mit ihm das Bundeskriminalamt keine Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornografie haben, ist das Gesetz nicht vereinbar mit den Prinzipien des föderalen Systems und der Verfassung…” (eco.de)
Da seitens der verantwortlichen CDU-Politiker wohl keine weiteren Geistesblitze zu erwarten sein dürften, müssen wir jetzt alle auf die eventuelle Glaubwürdigkeit der FDP setzen und hoffen, dass die Wahlversprechen der FDP zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und Internetzensur nicht einfach nur eine Lüge im Bundestagswahlkampf waren, um noch einige Stimmen von Sympathisanten der Piratenpartei zu bekommen…
“…nach gerichtlichem Kenntnisstand ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen zwar vom Bundestag verabschiedet und unbeanstandet durch den Bundesrat gegangen. Eine Veröffentlichung des Gesetzes fehlt jedoch bis heute. Mithin muss im vorliegenden Verfahren davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Grundlage – wie vom Bundestag beschlossen – bis heute nicht besteht…” (spiegel.de)
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Kategorien: Computer Internet und DSL Piratenpartei Politik Vorratsdatenspeicherung Werbung Wirtschaft Zensur und Verbote Zensursula böse böse...
Schlagwörter:BKA, BKA Sperrlisten, Bundeskriminalamt, eidesstattliche Versicherung, Killerspiele, Kinderpornos, Meinungsfreiheit, Netzsperren, Sperrlisten, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Zensur, Zensurlisten, Zensursula
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9. Oktober 2009 – 18:33 Uhr





