Abmahnung per E-Mail zulässig: Fragwürdiges Urteil am Landgericht Hamburg


Abmahnungen dürfen per E-Mail zugestellt werden: Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg reicht es für Abmahner vollkommen aus, wenn dem Delinquenten eine Abmahnung ausschliesslich via E-Mail zugestellt wird, auch wenn der Empfänger diese Mail vielleicht gar nicht erhält bzw. erhalten kann, da diese vielleicht durch den Spamfilter, ein Anti-Virus-Programm etc. geblockt wird.

Wenn die abgemahnte Person diese E-Mail also gar nicht erst empfangen kann, da sie z.B. niemals verschickt -  oder eben durch den Spamfilter gelöscht wurde, ist es dem abgemahnten Opfer auch nicht möglich, auf diese Abmahnung entsprechend zu reagieren und schwupps kann der gerissene Abzocker Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragen und natürlich auch die ensprechenden Kosten geltend machen…

Landgericht Hamburg urteilt wieder im Sinne der Abmahnindustrie

Gegen dieses höchst wunderliche Urteil des Landgerichts Hamburg wird hoffentlich schnellstmöglich Revision eingelegt, denn nichts ist einfacher zu fälschen manipulieren, als eine E-Mail oder ein einsprechendes Serverprotokoll!

LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
“…die Kanzlei Rasch benutzte eine Abmahnung per E-Mail, als man gegen einen Uploader bei Rapidshare vorgegangen war. Doch auch hier sicherte man sich zusätzlich durch eine postalische Zustellung ab. Dies geschah wohl in erster Linie, um den Zugang der Abmahnung besser beweisen zu können. Wie die Anwälte der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke erklären, hat das Landgericht Hamburg jedoch ein weitreichendes Urteil gesprochen. In diesem wird die Abmahnung per E-Mail, ohne weitere Zustellung per Post, als Zustellungsform für rechtens erklärt…” (gulli.com)

“…eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhält. Inzwischen versenden einzelne Kanzleien Abmahnungen auch per Mail. Das LG Hamburg hat dieses Verfahren in einem jetzt veröffentlichten Urteil als rechtsmäßig bezeichnet. Das bedeutet: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich…” (typemania.de)

Mit diesem sehr befremdlichen öffnet das LG Hamburg nur wieder die Tore für Serienabmahner und andere Profiteure der Abzocker- und Nutzlosbranche, welchen es durch die verbraucherfeindliche Rechtsprechung in Deutschland sowieso schon viel zu einfach gemacht wird!

“…in Anbetracht der täglichen Flut von Spam und mit Schadsoftware verseuchten E-Mails befremdet diese Auffassung des Hamburger Landgerichts. Der Verdacht drängt sich auf, dass die Richter mit E-Mails womöglich nur in Form von Papierausdrucken zu tun haben. Es bleibt zu hoffen, dass höhere Instanzen der digitalen Realität näher stehen und bei E-Mail-Abmahnungen zumindest eine Zugangsbestätigung verlangen…” (golem.de)

Zu diesem Thema wird es in den kommenden Tagen wahrscheinlich noch einige Updates geben…

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Verfasser 3. Februar 2010 – 13:14 Uhr

  1. Derzeit gibt es schon 4 Kommentare zum Artikel:
    Abmahnung per E-Mail zulässig: Fragwürdiges Urteil am Landgericht Hamburg

  2. Da fehlen einem echt die Worte. Sind die Richter wirklich so realitätsfern, bzw. internetfern, dass Sie nicht erkennen welchen Gaunerei mit so etwas Tür und Tor geöffnet wird? Armes Deutschland…

    By Piet on Feb 3, 2010

  3. @piet. ich gebe dir völlig recht.

    ich möchte …… nein ich fasse es einfach nicht!! wie bescheuert sind unsere rechtsprecher eigentlich, so etwas noch für recht zu erklären??

    hab ich da was verpasst? verstehe ich das jetzt richtig?

    jeder, der jetzt meinen pc verseuchen oder ausspionieren will, braucht in der betreffzeile einer e-mail an mich, nur das wort: “abmahnung” einzutragen, um bei mir zweifel aufkommen zu lassen, ob es sich um eine rechmäßig zugestellte abmahnung handelt oder nicht.

    ehrlich! in einem land, wo unthreapierbare kinderschänder und schwerstkrimminelle durch simple formfehler ständig auf freien fuss gesetzt werden, wundert mich nix mehr.

    gruss ich

    By ich on Feb 4, 2010

  4. Höhere Instanzen haben diesem Gericht schon des öfteren gezeigt, wo der Hammer hängt.
    Ich bin guten Mutes, dass diesen Papiertigern mittels vernünftigen Argumenten und Menschenverstand gezeigt werden wird, dass es SO nicht geht.
    Leider sind Richter unkündbar…

    By Thomas on Feb 11, 2010

  1. 1 Trackback(s)

  2. Feb 3, 2010: uberVU - social comments

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